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Immobilientipps · 10. August 2026

Falscher Preis beim Verkauf: Was zu teuer und zu günstig kostet

Zu hoch angesetzt schreckt Käufer ab, zu niedrig verschenkt Geld. Warum Online-Vergleiche allein nicht reichen und was den richtigen Preis wirklich findet.

Sie wollen verkaufen und haben schon eine Zahl im Kopf — aus dem Bauchgefühl, aus einem Online-Rechner oder vom Nachbarn. Genau dieser Reflex ist der teuerste Fehler beim Immobilienverkauf.

Was passiert, wenn ich zu teuer oder zu billig anbiete?

Ein zu hoher Preis schreckt ernsthafte Käufer sofort ab. Die Anzeige bleibt liegen, und jede spätere Preissenkung wirkt verdächtig — Interessenten vermuten dann versteckte Mängel, selbst wenn keine bestehen. Ein zu niedriger Preis ist nicht weniger riskant: Auch hier vermuten Käufer oft einen Haken, und Sie selbst verlieren schlicht Geld, das Ihnen zugestanden hätte.

Woran erkenne ich den richtigen Preis?

Der richtige Preis entsteht aus drei Schritten: umfassende Objektinformationen sammeln — Sanierungshistorie, Zustand von Fenstern, Türen, Dämmung und Boden —, eine Marktanalyse über amtliche Kaufpreissammlungen statt reiner Online-Angebotspreise, und ein professionelles Gutachten, das diese Faktoren fachlich gewichtet. Nur die Kombination aus allen drei Schritten liefert eine Zahl, die vor Käufern und vor Ihnen selbst standhält.

Warum reichen Online-Vergleichsportale nicht aus?

Portale zeigen Angebotspreise, nicht tatsächliche Verkaufspreise. Was ein Verkäufer verlangt, ist nicht das, was am Ende gezahlt wird — oft liegen zwischen beiden Zahlen mehrere Prozentpunkte. Amtliche Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse bilden dagegen echte, abgeschlossene Verkäufe ab und sind damit deutlich verlässlicher.

Wie ein Gutachten Sicherheit schafft

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Sachverständigen berücksichtigt genau diese Datenquellen zusammen mit dem individuellen Zustand Ihrer Immobilie. Das Ergebnis ist keine Schätzung, sondern eine nachvollziehbare Herleitung — die Grundlage für einen Preis, der weder Käufer verschreckt noch Ihnen Geld kostet.

So entsteht ein belastbarer Preis Schritt für Schritt

Am Anfang steht die Objektaufnahme vor Ort: Baujahr, Zustand von Dach, Fassade, Fenstern und Haustechnik, vorhandene Mängel und Modernisierungen. Danach folgt der Abgleich mit vergleichbaren, tatsächlich abgeschlossenen Verkäufen aus den amtlichen Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Je nach Objektart fließen zusätzlich das Ertragswert- oder Sachwertverfahren ein — bei vermieteten Immobilien etwa die erzielbare Miete, bei Einfamilienhäusern eher der Sachwert von Grundstück und Gebäude. Erst die Kombination dieser Verfahren, gewichtet nach Objekttyp, ergibt den Verkehrswert. Ein Preis, der nur auf einem einzigen dieser Schritte beruht, ist keine seriöse Wertermittlung, sondern eine Teilbetrachtung.

Der häufigste Irrtum bei der Preisfindung

Viele Verkäufer glauben, ein höherer Anfangspreis lasse „Verhandlungsspielraum" und schade nicht, weil man ja später senken könne. Das Gegenteil ist der Fall: Jede spätere Preissenkung wird von Käufern als Warnsignal gelesen, selbst wenn der ursprüngliche Preis schlicht zu hoch angesetzt war. Ein realistischer Preis von Anfang an erzeugt dagegen echtes Interesse und oft sogar konkurrierende Angebote. Der zweite Irrtum: den Wert der eigenen Immobilie emotional aufzuwerten, weil viel investiert oder viel Herzblut hineingesteckt wurde — der Markt zahlt für Erinnerungen nicht mit.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Verkäufer setzt den Preis seines Hauses deutlich über dem Marktniveau an, weil er kurz zuvor in eine neue Heizung investiert hat. Nach Monaten ohne ernsthafte Anfragen zeigt eine fachliche Bewertung: Der Markt in dieser Lage honoriert die Investition nur teilweise. Nach Anpassung des Preises an den ermittelten Verkehrswert kommt innerhalb weniger Wochen ein Kaufinteressent zustande.

Wann Sie einen zertifizierten Gutachter brauchen

Für eine erste, unverbindliche Orientierung reicht mitunter die Einschätzung eines erfahrenen Maklers. Sobald der Preis jedoch gegenüber Miterben, dem Finanzamt, einer Bank oder im Streitfall vor Gericht Bestand haben muss, braucht es das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eines zertifizierten Sachverständigen — nur dieses ist methodisch nachvollziehbar und im Streitfall belastbar.

Wie Sie selbst eine erste Plausibilitätsprüfung vornehmen

Vergleichen Sie nicht nur Angebotspreise ähnlicher Objekte, sondern fragen Sie beim örtlichen Gutachterausschuss nach der amtlichen Kaufpreissammlung für vergleichbare, tatsächlich verkaufte Immobilien in Ihrer Umgebung. Prüfen Sie zusätzlich, wie lange vergleichbare Angebote am Markt standen — Objekte, die sich über Monate nicht verkaufen, deuten fast immer auf einen zu hohen Ausgangspreis hin, unabhängig davon, was in der Anzeige stand.

Warum eine zweite Meinung sich lohnt

Wer unsicher ist, ob der eigene erste Preisansatz realistisch ist, sollte eine zweite, unabhängige Einschätzung einholen, bevor er inseriert. Das kostet wenig im Vergleich zu den Wochen oder Monaten, die eine Preiskorrektur nach einem gescheiterten Verkaufsstart kostet — und jede sichtbare Preiskorrektur schwächt die Verhandlungsposition gegenüber allen folgenden Interessenten zusätzlich.

Was eine falsche Preisfindung bei einer Erbengemeinschaft zusätzlich riskiert

Sind mehrere Erben beteiligt, verschärft ein falscher Preis den Konflikt zusätzlich: Wer glaubt, ein Miterbe habe zu billig verkauft, fühlt sich benachteiligt, selbst wenn der Preis fachlich korrekt war. Eine unabhängige, für alle Beteiligten nachvollziehbare Wertermittlung entzieht solchen Vorwürfen von vornherein die Grundlage.

Der erste Schritt

Lassen Sie den Preis fachlich ermitteln, bevor Sie inserieren. Mehr zur Immobilienbewertung und zum Immobilienverkauf mit unserer Begleitung.

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