01
Verkehrswertgutachten § 194 BauGB
Vollständiges Gutachten mit sämtlichen Nachweisen und begründeten Ansätzen. Gerichtsverwertbar und als Grundlage für Banken geeignet. Der Standard für rechtsrelevante Auseinandersetzungen.
Gutachten & Wertermittlung — Bogen
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Beleihungswertgutachten und Wertermittlungen für Bogen und Umgebung — erstellt von einem Dipl.-Sachverständigen (DIA), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Ein geschätzter Preis ist eine Meinung. Ein Gutachten ist ein Nachweis — und nur ein Nachweis hält vor Gericht und in der Erbengemeinschaft stand und dient als Beleg gegenüber dem Finanzamt.
Von unserem Büro in Straubing sind es rund 20 Kilometer bis Bogen — der Ortstermin ist kein Reiseaufwand, sondern ein kurzer Weg im eigenen Einzugsgebiet. Bewertet werden hier häufig Einfamilienhäuser und Grundstücke in ruhiger, ländlich geprägter Lage am Donauufer und rund um den Bogenberg. Bodenrichtwerte, Objektzustand und regionale Vergleichskaufpreise fließen nachvollziehbar in jeden Ansatz des Gutachtens ein.
Auf unsere Gutachten vertrauen Privatpersonen und Erbengemeinschaften ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Gerichte und Unternehmen.
Gutachtenarten
01
Vollständiges Gutachten mit sämtlichen Nachweisen und begründeten Ansätzen. Gerichtsverwertbar und als Grundlage für Banken geeignet. Der Standard für rechtsrelevante Auseinandersetzungen.
02
Schnelle Einschätzung zur eigenen Orientierung — etwa vor Verkauf, für Vermögensplanung oder Preisverhandlungen. Deutlich günstiger, aber nicht amtlich anerkannt.
03
Grundlage für Kreditentscheidungen der Bank. Wir erstellen belastbare Beleihungswerte, die den Anforderungen der finanzierenden Institute entsprechen.
04
Steuerliche Optimierung für Vermieter: höhere AfA durch fachlich begründete kürzere Restnutzungsdauer — als Nachweis gegenüber dem Finanzamt geeignet.
Marktumfeld Bogen
01
Direkt am Ufer der Donau — ausgedehnte Spaziergänge und Radwege am Fluss, Bayerischer Wald vor der Tür.
02
Liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser, gemütliche Gassen und ein Marktplatz mit regionaler Gastronomie.
03
Bayerns älteste Marien-Wallfahrtsstätte — Wahrzeichen der Stadt mit weitem Blick über das Donautal.
04
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und medizinische Versorgung in der Nähe — Straubing und Regensburg sind schnell erreichbar.
Anlässe
Häufige Fragen
Eine unverbindliche Ersteinschätzung ist kostenlos. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB richtet sich nach Objektart, Umfang und Verwendungszweck. Sie erhalten vorab ein transparentes Festangebot — ohne versteckte Nebenkosten.
Es gibt drei anerkannte Verfahren: Vergleichswertverfahren (typisch für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser), Ertragswertverfahren (für vermietete Objekte und Renditeimmobilien) und Sachwertverfahren (für eigengenutzte Objekte ohne ausreichende Vergleichsdaten). Häufig kombinieren wir zwei Verfahren, um die Aussage abzusichern.
Ein Gutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder für Zwangsversteigerungen. Ob es im Einzelfall anerkannt wird, hängt unter anderem von der Akkreditierung der Zertifizierungsstelle ab — diese Frage klären wir mit Ihnen vor der Beauftragung. Unser Geschäftsführer Denis Erdmann ist als Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert; jeder Ansatz im Gutachten ist begründet und nachvollziehbar hergeleitet.
Nach dem Ortstermin und sobald alle Unterlagen vorliegen, benötigen wir für ein vollständiges Gutachten in der Regel zwei bis drei Wochen. Eine erste mündliche Einschätzung erhalten Sie häufig schon beim Ortstermin.
Grundbuchauszug, Flurkarte und Lageplan, Baupläne und Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Nachweise über Modernisierungen — bei vermieteten Objekten Mietverträge und Aufstellung der Einnahmen. Fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch für Sie.
Häufigste Anlässe: Erbschaft und Erbengemeinschaft (Auseinandersetzung, Erbschaftsteuer), Scheidung (Vermögensauseinandersetzung), Nießbrauch, Schenkung, Beleihung durch die Bank, Zwangsversteigerung, gerichtliche Auseinandersetzung, Preisverhandlung beim Verkauf. Ein belastbares Gutachten ist die Grundlage für jede Entscheidung.
Eine Wertermittlung oder ein Kurzgutachten dient der eigenen Orientierung — etwa vor einem Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist deutlich umfangreicher, vollständig dokumentiert und begründet, jeder Ansatz nachvollziehbar. Nur ein Verkehrswertgutachten ist gerichtsverwertbar und kann Banken als Grundlage dienen. Den Beleihungswert selbst ermitteln wir gesondert nach BelWertV. Beim Finanzamt kann es als Nachweis eines niedrigeren Werts dienen.
Verwandte Themen
Gutachten anfragen
Transparentes Festangebot vor dem Auftrag — keine versteckten Kosten.