Immobilie geerbt?

Immobilie geerbt? Mit uns den richtigen Weg finden

Lassen Sie sich in der emotional belastenden Phase nach einer Erbschaft kompetent und persönlich beraten, um sich Stress und Streit zu ersparen.

Eine Erbschaft bedeutet für Hinterbliebene immer eine doppelte Belastung. Denn zu der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen kommen viele Formalitäten hinzu, für die nicht nur das Wissen, sondern auch die nötige Zeit und emotionale Bereitschaft fehlen. Wenngleich dies nicht belastend genug ist, kommt noch der zeitliche Druck hinzu. Denn der Gesetzgeber setzt eine Frist, innerhalb der ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden muss.

Erst informieren...

Um sich möglichst zeitnah mit den Möglichkeiten zu befassen, eine geerbte Immobilie zu behalten oder das Erbe abzulehnen, setzen sich unsere Experten mit Ihnen zusammen und beraten Sie kompetent zu Ihrem persönlichen Anliegen. Dabei beleuchten wir nicht nur eingehend die verschiedenen Optionen, sondern beantworten Ihnen auch entscheidungsrelevante Fragen, beispielsweise zum Wert der Immobilie und einen möglichen Verkaufserlös. Zur Vermeidung oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Erbengemeinschaften, die sich auf den finanziellen Aspekt der Erbschaftsimmobilie beziehen, können wir mit einer neutralen Wertermittlung beitragen. So können Sie und andere Erben auf einer transparenten Grundlage entscheiden.


...dann entscheiden!

Haben Sie sich entschlossen, das Erbe mit allen Vermögenswerten und eventuellen Schulden anzunehmen, muss die Frage beantwortet werden: Was geschieht mit dem geerbten Haus? Als Rechtsnachfolger des Erblassers sollten Sie sich zunächst mit den finanziellen und steuerrechtlichen Aspekten der geerbten Immobilie befassen. Ist das Erbe mit vielen Schulden belastet, lohnt sich je nach Lage und Art der Immobilie ein Verkauf oder die Vermietung. So machen Sie hohe Vermögenswerte flüssig oder können Restschulden mit regelmäßigen Mieteinnahmen tilgen.

Möchten Sie Steuern rund um die geerbte Immobilie sparen, empfiehlt es sich, die Nutzungsart (Selbstnutzung, Vermietung/Verpachtung) und die Spekulationsfrist von 10 Jahren zu berücksichtigen. Werden vermietete Immobilien innerhalb von zehn Jahren veräußert, fällt eine Gewinnsteuer auf den Erlös an. Diese Spekulationssteuer auf Gewinne sowie die Erbschaftssteuer können Erben durch eine Selbstnutzung der Immobilie umgehen.

Vertragsunterzeichnung beim Immobilienmakler

Einfach ist eine solche Entscheidung nie – insbesondere, wenn Sie nicht alleiniger Erbe sind, sondern Teil einer Erbengemeinschaft. Streit zwischen den Erben erschwert den Prozess, da Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass nur gemeinschaftlich getroffen werden können.


Wir finden mit Ihnen die passende Lösung

Die geerbte Immobilie in Straubing behalten oder veräußern? Diese Entscheidung können Sie nur einmal treffen. Lassen Sie sich von unseren Experten ausführlich beraten, um aus emotionaler, finanzieller und steuerrechtlicher Sicht die für Sie optimale Option zu finden. Wir schaffen mit unserer Beratung und Bewertung eine neutrale Grundlage für Ihre Überlegungen. Treten Sie mit uns in Kontakt!

Kontakt

Immobilien- und Sachverständigenbüro Erdmann GmbH