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Leeres Zimmer mit hohen Fenstern, Sonnenlicht fällt auf das Parkett

Leistung 07 — Für Erben

Eine Immobilie
geerbt.

Lassen Sie sich in der emotional belastenden Phase nach einer Erbschaft kompetent und persönlich beraten. Wir schaffen zuerst Klarheit über den Wert — die Grundlage für jede weitere Entscheidung und für den Frieden in der Erbengemeinschaft.

Neutrale Wertermittlung Für Erbengemeinschaften Gutachten fürs Finanzamt

Eine geerbte Immobilie ist selten nur eine Vermögensfrage. Meist steht sie mitten in einer Trauerphase — und oft zwischen mehreren Menschen, die sich einig werden müssen.

Dazu kommen Fristen, die niemand im Kopf hat, wenn gerade ein Angehöriger gestorben ist: Die Ausschlagung eines Erbes ist nur innerhalb weniger Wochen möglich. Das Finanzamt will informiert werden. Und in einer Erbengemeinschaft kann jede Entscheidung nur gemeinsam getroffen werden — was bei unterschiedlichen Vorstellungen schnell zur Blockade führt.

Unsere Erfahrung aus vielen Erbfällen: Fast jeder Konflikt beginnt mit einer unterschiedlichen Vorstellung davon, was die Immobilie wert ist. Wer sie behalten will, schätzt sie niedrig ein. Wer ausgezahlt werden möchte, hoch. Eine neutrale Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen nimmt dieser Diskussion die Grundlage — und ist deshalb der wirksamste Schritt zur Konfliktvermeidung.

Schritt für Schritt

Was jetzt
zu tun ist.

01

Informieren — bevor Fristen laufen

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick: Was gehört zum Nachlass, welche Belastungen stehen dem gegenüber, und was ist die Immobilie realistisch wert? Wir helfen bei der Analyse der Optionen und beantworten die Fragen zum Immobilienwert — kostenlos und unverbindlich, weil Sie diese Zahl brauchen, bevor Sie irgendetwas entscheiden können.

Kostenlose Ersteinschätzung

02

Wert neutral ermitteln lassen

Besonders bei Erbengemeinschaften empfehlen wir eine neutrale Wertermittlung. Sie schafft eine Grundlage, die keine Seite als parteiisch angreifen kann — und sie ist zugleich das Dokument, mit dem Sie gegenüber dem Finanzamt argumentieren können, wenn dessen pauschal angesetzter Wert zu hoch ausfällt.

03

Entscheiden — verkaufen, vermieten oder nutzen

Nach Annahme des Erbes sollten sich die Rechtsnachfolger mit den finanziellen und steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. Wir stellen die Optionen mit Zahlen gegenüber: Was bringt ein Verkauf heute, was eine Vermietung über die Jahre, und was kostet es, das Objekt zu halten?

04

Umsetzen — mit einem Ansprechpartner

Haben Sie sich entschieden, übernehmen wir die Umsetzung: Unterlagenbeschaffung, Vermarktung und Verkauf — auf Wunsch diskret oder als Direktankauf, wenn eine schnelle Lösung gefragt ist. In der Erbengemeinschaft sind wir dabei der neutrale Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Fristen & Pflichten

Woran Sie
denken müssen.

  • Ausschlagung des ErbesDie Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Sie ist kurz — deshalb sollte der Immobilienwert früh geklärt werden.
  • Anzeige beim FinanzamtDer Erwerb ist dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.
  • GrundbuchberichtigungDie Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei möglich.
  • Erbschein oder TestamentFür die Grundbuchberichtigung wird ein Erbnachweis benötigt — Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  • Erbschaftsteuer & FreibeträgeDie Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben den höchsten Freibetrag, gefolgt von Kindern und Enkeln; entferntere Verwandte deutlich niedrigere.
  • Spekulationsfrist bei VermietungBei vermieteten Immobilien kann innerhalb der Zehnjahresfrist eine Spekulationssteuer anfallen — maßgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers.
  • Laufende KostenGrundsteuer, Versicherungen, Heizung und Instandhaltung laufen ab dem Erbfall weiter — auch bei Leerstand.

Die Optionen

Verkaufen, vermieten
oder behalten?

Option 01

Verkaufen

Der klarste Weg, besonders in einer Erbengemeinschaft: Der Erlös lässt sich exakt nach Quoten aufteilen, laufende Kosten enden, und niemand muss sich dauerhaft um Verwaltung oder Instandhaltung kümmern. Voraussetzung ist die Zustimmung aller Miterben.

Klare Aufteilung

Option 02

Vermieten

Rechtlich zulässig und sinnvoll, um Schulden zu tilgen oder laufende Einkünfte zu erzielen. Zu bedenken sind allerdings: gemeinsame Entscheidungen aller Miterben, Verwaltungsaufwand, Instandhaltung und die steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen.

Laufende Einkünfte

Option 03

Übernahme durch einen Erben

Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen aus. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Verkehrswert — genau deshalb ist eine neutrale Bewertung hier unverzichtbar, sonst fühlt sich am Ende eine Seite übervorteilt.

Erfordert Wertgutachten

Option 04

Teilungsversteigerung

Das letzte Mittel, wenn keine Einigung gelingt: Jeder Miterbe kann sie beantragen. Der Erlös liegt allerdings häufig unter dem Verkehrswert, und das Verfahren belastet die Beziehungen zusätzlich. Wir versuchen deshalb immer zuerst, es gar nicht so weit kommen zu lassen.

Letztes Mittel

Steuerlicher Hebel

Wie ein Gutachten
Steuern spart.

Dieses Verfahren arbeitet mit Pauschalen. Es kennt weder den Sanierungsstau im Keller noch die alte Heizung, die schwierige Grundstückszuschnitt-Situation oder das Wohnrecht, das auf dem Objekt lastet. Entsprechend häufig liegt der angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert — und die Erbschaftsteuer fällt höher aus, als sie müsste.

Hier greift der sogenannte Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Sie können dem Finanzamt ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten vorlegen, das den tatsächlichen Wert belegt. Wird es anerkannt, sinkt die Bemessungsgrundlage — und mit ihr die Steuer. Bei entsprechendem Abstand zwischen pauschalem Ansatz und realem Wert übersteigt die Ersparnis die Gutachtenkosten oft um ein Vielfaches.

Unser Vorgehen

Wir erstellen das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB in der Form, die Finanzämter anerkennen, und stimmen uns dabei direkt mit Ihrem Steuerberater ab. Die steuerliche Beratung selbst bleibt dessen Aufgabe — wir liefern die belastbare Grundlage dafür.

Vorbereitung

Diese Unterlagen
werden gebraucht.

  • ErbnachweisErbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  • SterbeurkundeWird für Grundbuchberichtigung und Behördenkommunikation benötigt.
  • Aktueller GrundbuchauszugZeigt Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Wohnrechte und Nießbrauch.
  • Baupläne, Grundrisse & FlächenberechnungGrundlage für die Wertermittlung und den späteren Verkauf.
  • EnergieausweisBeim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben — falls nicht vorhanden, lassen wir ihn erstellen.
  • Nachweise über ModernisierungenErneuerte Heizung, Fenster oder Dach wirken sich auf den Wert aus — sofern sie belegbar sind.
  • Bei vermieteten ObjektenMietverträge und Aufstellung der laufenden Mieteinnahmen.
Fast jeder Streit unter Erben beginnt mit einer Zahl, auf die sich niemand einigen kann. Wir liefern diese Zahl neutral.
Denis Erdmann — Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Fragen & Antworten

Zum Erbfall.

Warum brauche ich bei einer geerbten Immobilie ein Gutachten?

Ein Gutachten sichert eine faire Bewertung und vermeidet Streit unter den Erben. Es schafft eine neutrale Grundlage, die niemand als parteiisch angreifen kann. Zusätzlich kann es gegenüber dem Finanzamt eingesetzt werden: Der pauschal ermittelte Wert liegt häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert — ein Gutachten kann die Erbschaftsteuer entsprechend senken.

Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen?

Das hängt vom Wert der Immobilie, von bestehenden Belastungen und von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend ist, ob dem Nachlass Schulden gegenüberstehen, die seinen Wert übersteigen. Da die Frist zur Ausschlagung kurz ist, sollten Sie den Immobilienwert früh klären — genau dafür ist unsere kostenlose Ersteinschätzung gedacht. Die rechtliche Entscheidung selbst treffen Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.

Kann ich die geerbte Immobilie vermieten?

Ja, das ist rechtlich zulässig und kann sinnvoll sein, um Schulden zu tilgen oder laufende Einkünfte zu erzielen. In einer Erbengemeinschaft müssen allerdings alle Miterben mitwirken, und die Verwaltung des Objekts will organisiert sein. Bei älteren vermieteten Objekten lohnt sich zusätzlich ein Blick auf das Restnutzungsdauergutachten.

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?

Bei Uneinigkeit können Mediation oder — als letztes Mittel — eine Teilungsversteigerung helfen. Die Teilungsversteigerung führt allerdings häufig zu einem Erlös unterhalb des Verkehrswerts und belastet die Beziehungen zusätzlich. Eine neutrale Wertermittlung zu Beginn ist deshalb das wirksamste Mittel, um es gar nicht so weit kommen zu lassen.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?

Bei vermieteten Immobilien kann innerhalb der Zehnjahresfrist eine Spekulationssteuer anfallen. Für die Frist ist dabei der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers maßgeblich, nicht der Erbfall — häufig ist die Frist deshalb bereits abgelaufen. Für die konkrete Beurteilung Ihres Falls arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, Sterbeurkunde, aktueller Grundbuchauszug, Baupläne und Grundrisse, Flächenberechnung sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten zusätzlich die Mietverträge. Gerade bei Erbfällen fehlen häufig Dokumente — die beschaffen wir für Sie bei Grundbuchamt, Bauamt und Verwaltung.

Kontakt

Erst Klarheit.
Dann entscheiden.

Kostenlose Ersteinschätzung — persönlich, diskret und ohne Verpflichtung.

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