Immobilie geerbt?

Immobilie geerbt? Mit uns den richtigen Weg finden

Lassen Sie sich in der emotional belastenden Phase nach einer Erbschaft kompetent und persönlich beraten, um sich Stress und Streit zu ersparen.

Eine Erbschaft bedeutet für Hinterbliebene immer eine doppelte Belastung. Denn zu der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen kommen viele Formalitäten hinzu, für die nicht nur das Wissen, sondern auch die nötige Zeit und emotionale Bereitschaft fehlen. Wenngleich dies nicht belastend genug ist, kommt noch der zeitliche Druck hinzu. Denn der Gesetzgeber setzt eine Frist, innerhalb der ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden muss.

Erst informieren...

Um sich möglichst zeitnah mit den Möglichkeiten zu befassen, eine geerbte Immobilie zu behalten oder das Erbe abzulehnen, setzen sich unsere Experten mit Ihnen zusammen und beraten Sie kompetent zu Ihrem persönlichen Anliegen. Dabei beleuchten wir nicht nur eingehend die verschiedenen Optionen, sondern beantworten Ihnen auch entscheidungsrelevante Fragen, beispielsweise zum Wert der Immobilie und einen möglichen Verkaufserlös. Zur Vermeidung oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Erbengemeinschaften, die sich auf den finanziellen Aspekt der Erbschaftsimmobilie beziehen, können wir mit einer neutralen Wertermittlung beitragen. So können Sie und andere Erben auf einer transparenten Grundlage entscheiden.


...dann entscheiden!

Haben Sie sich entschlossen, das Erbe mit allen Vermögenswerten und eventuellen Schulden anzunehmen, muss die Frage beantwortet werden: Was geschieht mit dem geerbten Haus? Als Rechtsnachfolger des Erblassers sollten Sie sich zunächst mit den finanziellen und steuerrechtlichen Aspekten der geerbten Immobilie befassen. Ist das Erbe mit vielen Schulden belastet, lohnt sich je nach Lage und Art der Immobilie ein Verkauf oder die Vermietung. So machen Sie hohe Vermögenswerte flüssig oder können Restschulden mit regelmäßigen Mieteinnahmen tilgen.

Möchten Sie Steuern rund um die geerbte Immobilie sparen, empfiehlt es sich, die Nutzungsart (Selbstnutzung, Vermietung/Verpachtung) und die Spekulationsfrist von 10 Jahren zu berücksichtigen. Werden vermietete Immobilien innerhalb von zehn Jahren veräußert, fällt eine Gewinnsteuer auf den Erlös an. Diese Spekulationssteuer auf Gewinne sowie die Erbschaftssteuer können Erben durch eine Selbstnutzung der Immobilie umgehen.

Vertragsunterzeichnung beim Immobilienmakler

Einfach ist eine solche Entscheidung nie – insbesondere, wenn Sie nicht alleiniger Erbe sind, sondern Teil einer Erbengemeinschaft. Streit zwischen den Erben erschwert den Prozess, da Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass nur gemeinschaftlich getroffen werden können.


Wir finden mit Ihnen die passende Lösung

Die geerbte Immobilie in Straubing behalten oder veräußern? Diese Entscheidung können Sie nur einmal treffen. Lassen Sie sich von unseren Experten ausführlich beraten, um aus emotionaler, finanzieller und steuerrechtlicher Sicht die für Sie optimale Option zu finden. Wir schaffen mit unserer Beratung und Bewertung eine neutrale Grundlage für Ihre Überlegungen. Treten Sie mit uns in Kontakt!

Wir beantworten häufige Fragen rund um das Immobilienerbe in Straubing

Die Vererbung einer Immobilie erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder nach den Bestimmungen eines Testaments. Beim Erbfall wird der Grundbesitz Teil des Nachlasses und geht an die Erben über. Wichtig ist hierbei, einen Erbschein zu beantragen, der die Erbberechtigung ausweist. Für eine problemlose Abwicklung empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen, um den Verkehrswert und etwaige Verpflichtungen zu klären.

Ein Gutachten sichert eine faire Bewertung der Erbschaftsimmobilie und vermeidet Unstimmigkeiten unter den Erben. Es stellt den Verkehrswert präzise fest und dient als Grundlage für eventuelle Erbschaftssteuern sowie für die gerechte Aufteilung des Nachlasses. Unser Büro in Straubing bietet Ihnen ein fundiertes Beleihungswertgutachten, um den sachgerechten Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln und den Erbschaftsprozess transparent und reibungslos zu gestalten. Für Ihre Erbschaftsimmobilie in Straubing erstellen wir vom Immobilien- und Sachverständigenbüro Erdmann gerne ein entsprechendes Gutachten für Sie.

Ob das Ausschlagen oder Annehmen eines Erbes sinnvoller ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und der jeweiligen Immobilie ab. Ein Gutachten kann dabei Klarheit schaffen, indem es den genauen Wert der Immobilie offenlegt. Schulden auf dem geerbten Haus oder erheblicher Instandhaltungsbedarf könnten Gründe zum Ausschlagen sein. Bei einem hohen Immobilienwert oder persönlichem Nutzen ist das Annehmen vorteilhafter. Eine professionelle Beratung hilft, die richtige Entscheidung im Rahmen Ihrer persönlichen Finanzsituation zu treffen.

Ja, eine geerbte Immobilie kann vermietet werden, sofern keine erbrechtlichen Beschränkungen oder Auflagen dagegen sprechen. Als neuer Eigentümer haben Sie das Recht, über die Nutzung zu entscheiden. Das Vermieten bietet die Möglichkeit, Einkünfte zu generieren – zum Beispiel auch, um eventuelle Schulden zu tilgen, die mit der Erbschaft kommen. Wichtig ist dabei, sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eventuelle steuerliche Aspekte zu informieren. Eine professionelle Bewertung durch unsere Experten Straubing kann Ihnen helfen, einen angemessenen Mietpreis für Ihre Erbschaftsimmobilie in Straubing, Regensburg oder der Umgebung zu ermitteln.

Bei einer Erbschaftsimmobilie richtet sich der Vorrang nach dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Dies bedeutet, dass zuerst alle Kinder zu gleichen Teilen erben. Gibt es keine Kinder, lautet die nächste Reihenfolge: Erst Eltern, dann Geschwister, dann Tanten und Onkel. Sind mehrere Erben vorhanden, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der jeder Miterbe seinen Anteil entsprechend der Erbquote erhält. Ein Vermächtnis oder spezielle testamentarische Anordnungen können einzelnen Erben allerdings bestimmte Rechte oder Pflichten zuweisen.

Bei Uneinigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft über die geerbte Immobilie können Mediation oder ein Schiedsverfahren helfen, einen Kompromiss zu finden. Gelingt keine Einigung, ist der Weg zum Gericht eine Option. Dort könnte die Teilungsversteigerung beschlossen werden, bei der die Immobilie versteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt wird.

Kontakt

Immobilien- und Sachverständigenbüro Erdmann GmbH