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Immobilientipps · 10. August 2026

Der Bodenrichtwert und seine Bedeutung beim Hausverkauf

Der Bodenrichtwert schafft Verhandlungssicherheit für beide Seiten. Was er bedeutet, wer ihn ermittelt und wie er beim Hausverkauf hilft.

Beim Durchblättern Ihrer Unterlagen sind Sie über den Begriff „Bodenrichtwert" gestolpert und wissen nicht recht, was er für Ihren Hausverkauf bedeutet. Zu Recht — er ist wichtiger, als der trockene Name vermuten lässt.

Was ist der Bodenrichtwert und wer ermittelt ihn?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des unbebauten Bodens in einem bestimmten Gebiet, angegeben in Euro pro Quadratmeter. Ermittelt wird er von den unabhängigen Gutachterausschüssen auf Basis tatsächlich abgeschlossener Grundstücksverkäufe — nicht aus Angebotspreisen, sondern aus echten Kaufverträgen. Das macht ihn zu einer der verlässlichsten öffentlichen Datenquellen für den Immobilienmarkt.

Wie oft wird er aktualisiert?

In der Regel alle zwei Jahre. Das bedeutet: Ein Bodenrichtwert bildet nie den tagesaktuellen Markt ab, sondern eine belastbare mittelfristige Orientierung. Wer einen sehr aktuellen Wert benötigt, sollte den Bodenrichtwert immer mit einer individuellen Bewertung des konkreten Objekts kombinieren.

Wofür brauche ich ihn beim Hausverkauf?

Der Bodenrichtwert dient als erste Orientierung bei der Preisfindung — er zeigt, was der Grund allein wert ist, unabhängig vom Gebäude darauf. Für Verkäufer und Käufer schafft das Verhandlungssicherheit: Der Preis wirkt nicht willkürlich, sondern datenbasiert und nachvollziehbar. Gerade bei Erbschaften oder Trennungen, wo mehrere Parteien sich auf einen Wert einigen müssen, ist diese Transparenz oft der Unterschied zwischen einer sachlichen und einer emotionalen Verhandlung.

Wo der Bodenrichtwert an seine Grenzen stößt

Er beschreibt ein ganzes Gebiet, nicht Ihr konkretes Grundstück mit seiner individuellen Lage, seinem Zuschnitt und dem Gebäude darauf. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB baut auf dem Bodenrichtwert auf, geht aber deutlich weiter und liefert den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie.

So nutzen Sie den Bodenrichtwert Schritt für Schritt

Zuerst ermitteln Sie den für Ihr Grundstück zuständigen Bodenrichtwert über den zuständigen Gutachterausschuss oder das jeweilige Landesportal. Danach multiplizieren Sie diesen Wert mit der Grundstücksfläche, um eine erste Orientierung für den reinen Bodenwert zu erhalten. Anschließend wird dieser Wert um individuelle Zu- oder Abschläge korrigiert — etwa für Zuschnitt, Erschließungszustand oder Lagebesonderheiten innerhalb des Bodenrichtwertgebiets. Erst danach kommt der Gebäudewert dazu, ermittelt über Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Wer nur den reinen Bodenrichtwert als Gesamtwert missversteht, unterschätzt oder überschätzt seine Immobilie erheblich.

Der häufigste Irrtum beim Bodenrichtwert

Viele Eigentümer verwechseln den Bodenrichtwert mit dem tatsächlichen Verkaufswert ihrer Immobilie. Der Bodenrichtwert bewertet ausschließlich den unbebauten Boden — er sagt nichts über den Zustand des Gebäudes, die Ausstattung oder individuelle Besonderheiten des konkreten Grundstücks aus. Der zweite Irrtum: den Wert für bare Münze zu nehmen, obwohl er nur alle zwei Jahre aktualisiert wird und der tatsächliche Markt sich in der Zwischenzeit spürbar bewegt haben kann, insbesondere in wachsenden Lagen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer sieht online den aktuellen Bodenrichtwert für sein Gebiet und rechnet ihn direkt auf seine Grundstücksfläche hoch — in der Annahme, das sei bereits der Verkaufswert seines Hauses. Eine fachliche Bewertung zeigt: Der tatsächliche Verkehrswert liegt deutlich darüber, weil das gut erhaltene Gebäude, die individuelle Grundstücksform und eine leicht bevorzugte Lage innerhalb des Bodenrichtwertgebiets zusätzlich Wert schaffen, den der reine Bodenrichtwert nicht abbildet.

Wo Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück finden

Bodenrichtwerte werden von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlicht, in Bayern über die entsprechenden Landesportale einsehbar, teils kostenfrei, teils gegen eine geringe Gebühr für den detaillierten Auszug. Wichtig ist, das richtige Bodenrichtwertgebiet zu identifizieren — schon eine Straßenseite weiter kann ein anderes Gebiet mit einem abweichenden Wert gelten. Wer den Wert selbst recherchiert, sollte zusätzlich das Ausweisungsdatum prüfen: Ein zwei Jahre alter Wert kann in einer sich schnell entwickelnden Lage bereits deutlich von der aktuellen Marktsituation abweichen. Für eine verlässliche Einschätzung reicht die reine Online-Recherche daher nicht — sie ist der erste Schritt, nicht der letzte.

Wann Sie einen zertifizierten Gutachter brauchen

Für eine erste, unverbindliche Orientierung reicht der Bodenrichtwert allein aus. Sobald der Wert jedoch gegenüber Miterben, dem Finanzamt, einer Bank oder in einem Streitfall Bestand haben muss, reicht der Bodenrichtwert nicht mehr — dann braucht es ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Sachverständigen, das Bodenwert und Gebäudewert methodisch nachvollziehbar zusammenführt.

Ein Beispiel, wie Regionen unterschiedlich reagieren

In wachsenden Lagen mit neuen Baugebieten oder Gewerbeansiedlungen steigt der Bodenrichtwert von Aktualisierung zu Aktualisierung oft spürbar, während er in strukturschwächeren Gegenden über Jahre nahezu unverändert bleibt. Wer ein Grundstück in einer sich entwickelnden Lage besitzt, sollte deshalb prüfen, ob der zuletzt veröffentlichte Wert die aktuelle Nachfrage überhaupt noch abbildet — ein zwei Jahre alter Wert kann in einem solchen Umfeld bereits spürbar hinter dem tatsächlichen Marktgeschehen zurückliegen.

Der erste Schritt

Wir ordnen den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück ein und ergänzen ihn um eine vollständige Bewertung. Mehr unter Immobilienbewertung. Wie die Lage selbst in die Bewertung einfließt, lesen Sie unter Die Rolle von Lage und Umgebung.

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