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Erbschaft · 7. August 2026

Erbe ausschlagen: Frist und Folgen

Eine Erbschaft auszuschlagen ist nur innerhalb einer knappen Frist möglich. Was Sie zu Frist, Form und Folgen wissen müssen, bevor Sie sich entscheiden.

Ein Erbe muss man nicht annehmen. Wer ausschlagen will, hat dafür aber nur wenig Zeit — und die Entscheidung wirkt immer vollständig, nie nur für einzelne Vermögenswerte.

Die Sechs-Wochen-Frist

Nach § 1944 BGB haben Sie sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung Zeit, das Erbe auszuschlagen. Lebte der Erblasser zuletzt im Ausland oder befinden Sie sich selbst im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen.

Wie die Ausschlagung erklärt wird

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden — persönlich zu Protokoll oder notariell beglaubigt (§ 1945 BGB). Eine formlose Erklärung gegenüber anderen Erben reicht dafür nicht aus.

Warum Erben oft ausschlagen

Der häufigste Grund ist eine überschuldete Immobilie oder unbekannte Verbindlichkeiten des Erblassers. Wer nicht sicher weiß, ob der Nachlass mehr wert ist als seine Schulden, sollte sich vor Fristablauf einen Überblick verschaffen — notfalls mit einer kurzfristigen Werteinschätzung der Immobilie.

Keine Rosinenpickerei

Sie können das Erbe nur vollständig annehmen oder vollständig ausschlagen — nicht die Immobilie behalten und die Schulden ablehnen. Nach einer wirksamen Ausschlagung rückt automatisch der nächste Erbe in der gesetzlichen Reihenfolge nach. Was danach zu tun ist, beschreiben wir in Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist.

Wenn die Zeit knapp wird

Sechs Wochen reichen selten für ein vollständiges Gutachten, aber für eine fundierte Ersteinschätzung des Immobilienwerts oft aus. Sprechen Sie uns frühzeitig an — das schafft Klarheit, bevor die Frist abläuft.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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