Das Grundbuch ist die Bibel der Immobilie. Wer sie nicht lesen kann, unterschreibt blind. Wir erklären die drei Abteilungen — verständlich, mit Beispielen.
Grundlagen
Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt und ist öffentlich — jeder mit berechtigtem Interesse (Käufer, Gläubiger, Erben) kann Einsicht nehmen. Der Grundbuchauszug ist die Momentaufnahme; Auskunftsdatum und Grundbuchblatt-Nummer prüfen.
Bestandsverzeichnis
Beschreibt das Grundstück selbst: Gemarkung, Flurstück, Größe, wirtschaftliche Art (z. B. Gebäude- und Freifläche). Hier steht auch, ob mehrere Flurstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören.
Abteilung I — Eigentümer
Wer ist derzeit Eigentümer? Bei Ehepaaren häufig als Bruchteilseigentum ½/½ eingetragen. Bei Erbengemeinschaften: „in Erbengemeinschaft". Ohne aktuellen Auszug wissen Sie nicht sicher, wem die Immobilie gehört.
Abteilung II — Lasten und Beschränkungen
Hier stehen Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Vorkaufsrechte, Grunddienstbarkeiten. Ein eingetragenes Wohnrecht der Schwiegermutter macht die Immobilie um etwa den kapitalisierten Wohnwert weniger wert — vor dem Kauf klären!
Abteilung III — Grundschulden und Hypotheken
Hier stehen alle Finanzierungslasten. Was hier steht, ist nicht automatisch die Restschuld — es ist die Nominalhöhe der Grundschuld, die auch schon längst zurückgezahlt sein kann. Vor dem Kauf lässt sich die Löschung der Grundschulden mit der Bank des Verkäufers vereinbaren.