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Ein ausgezogenes gelbes Maßband vor einer hellen Wand

Leistung 02 — Gutachten

Immobilien­bewertung
& Gutachten.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Beleihungswertgutachten und Wertermittlungen — erstellt von einem Diplom-Sachverständigen (DIA), gerichtsverwertbar und als Grundlage für Banken geeignet.

DIN EN ISO/IEC 17024 Dipl.-Sachverständiger (DIA) Dozent der IHK Gerichtsverwertbar

Ein geschätzter Preis ist eine Meinung. Ein Gutachten ist ein Nachweis — und nur ein Nachweis hält vor Gericht und in der Erbengemeinschaft stand und dient als Beleg gegenüber dem Finanzamt.

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie nach den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen. Dabei zählt nicht, was ein Portal-Rechner ausspuckt, sondern was sich aus Objektzustand, Lage, Bodenrichtwert, regionalen Vergleichskaufpreisen und der tatsächlichen Marktlage begründen lässt. Jeder Ansatz im Gutachten ist nachvollziehbar hergeleitet.

Auf unsere Gutachten vertrauen Privatpersonen und Erbengemeinschaften ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Gerichte und Unternehmen. Grundlage dafür ist die Zertifizierung unseres Geschäftsführers Denis Erdmann als Immobiliengutachter DIAZert (LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Der Unterschied

Preiseinschätzung
oder Bewertung?

Eine Hand misst mit einem Maßband eine Wandkante aus

Immobilienmakler ist in Deutschland keine geschützte Ausbildung. Die Erlaubnis nach § 34c GewO regelt die Vermittlung — nicht die Wertermittlung. Eine Preiseinschätzung darf jeder abgeben; niemand muss sie begründen können.

Sachverständiger ist dagegen eine eigene, geprüfte Qualifikation. Denis Erdmann ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke und als Immobiliengutachter DIAZert (LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert — der internationalen Norm für die Zertifizierung von Personen, nicht von Unternehmen. Sie wird regelmäßig überprüft. Darüber hinaus ist er Dozent der Industrie- und Handelskammer und gibt das Fach selbst weiter.

Der Unterschied zeigt sich in dem Moment, in dem jemand nachfragt: das Finanzamt, eine Bank, ein Gericht oder ein Miterbe. Eine Einschätzung endet dann. Ein Gutachten fängt dort erst an.

Online-Rechner & Preiseinschätzung

Eine Zahl ohne Herleitung

  • Gerechnet wird aus Angebotspreisen aus Portalen — also aus dem, was Verkäufer verlangen, nicht aus dem, was tatsächlich gezahlt wurde.
  • Niemand war vor Ort. Modernisierungsgrad, Bausubstanz, Zuschnitt, Belastungen im Grundbuch und Rechte Dritter fließen nicht ein.
  • Das Verfahren wird nicht genannt und das Ergebnis nicht begründet. Es lässt sich weder prüfen noch verteidigen.
  • Gegenüber Finanzamt, Bank, Gericht oder Erbengemeinschaft ist die Zahl kein Nachweis.

Gutachten vom Sachverständigen

Eine Zahl, die jeden Schritt offenlegt

  • Ermittelt nach den anerkannten Verfahren — Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, je nach Objektart und Datenlage, häufig zwei davon gegeneinander plausibilisiert.
  • Grundlage sind Ortstermin, Bodenrichtwert, Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses und Liegenschaftszinssätze.
  • Jeder Ansatz ist begründet und nachvollziehbar hergeleitet — samt Fotodokumentation, Grundrissen und Beschreibung des Objektzustands.
  • Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsverwertbar und kann Banken als Grundlage dienen. Den Beleihungswert selbst ermitteln wir gesondert nach BelWertV.

Auf unsere Gutachten stützen sich Privatpersonen und Erbengemeinschaften ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Gerichte und Unternehmen.

Gutachtenarten

Welches Gutachten
brauchen Sie?

01

Verkehrswert­gutachten

Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB — umfassend dokumentiert, begründet und rechtssicher. Erforderlich bei Gerichtsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen und immer dann, wenn das Finanzamt einen Nachweis verlangt.

Gerichtsverwertbar

02

Wertermittlung & Kurzgutachten

Die kompakte Variante für Ihre eigene Orientierung: vor einem geplanten Verkauf, zur Dokumentation Ihres Vermögens oder als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung. Fachlich sauber ermittelt, aber ohne den Umfang eines Vollgutachtens.

Für Verkauf & Orientierung

03

Beleihungswert­gutachten

Banken benötigen für die Kreditvergabe den Beleihungswert — den dauerhaft erzielbaren Wert einer Immobilie unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen. Wir erstellen das Gutachten in der von Kreditinstituten geforderten Form.

Für Finanzierungen

04

Restnutzungs­dauergutachten

Für Eigentümer vermieteter Objekte: Wird eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nachgewiesen, steigen die jährlichen Abschreibungsbeträge — und damit Ihre steuerliche Entlastung.

Zur Detailseite →

Die Verfahren

Wie der Wert
ermittelt wird.

Verfahren I

Vergleichswert­verfahren

Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Das setzt eine ausreichende Datenlage voraus und ist deshalb vor allem bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und standardisierten Einfamilienhäusern das Verfahren der Wahl.

Eigentumswohnungen · Einfamilienhäuser

Verfahren II

Ertragswert­verfahren

Hier zählt, was die Immobilie erwirtschaftet. Vom nachhaltig erzielbaren Rohertrag werden die Bewirtschaftungskosten und die Verzinsung des Bodenwerts abgezogen. Der verbleibende Gebäudereinertrag wird über die Restnutzungsdauer mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert; zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich der Ertragswert. Das maßgebliche Verfahren für vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Mehrfamilienhäuser · Renditeobjekte

Verfahren III

Sachwert­verfahren

Der vorläufige Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung zusammen. Entscheidend ist der letzte Schritt: Über den Sachwertfaktor des Gutachterausschusses wird das Ergebnis an die tatsächliche Marktlage angepasst — erst diese Marktanpassung macht aus Herstellungskosten einen marktgerechten Wert. Angewendet bei eigengenutzten Objekten, für die keine ausreichenden Vergleichsdaten vorliegen.

Individuelle & eigengenutzte Objekte

Wichtig zu wissen

Alle drei Verfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) geregelt. Welches Verfahren angewendet wird, ist keine Geschmacksfrage, sondern hängt von Objektart, Nutzung und Datenlage ab. In der Praxis werden häufig zwei Verfahren gerechnet und die Ergebnisse gegeneinander plausibilisiert — genau diese Begründung unterscheidet ein belastbares Gutachten von einer Online-Schätzung.

Anlässe

Wann Sie ein
Gutachten brauchen.

  • Geplanter VerkaufSie wollen wissen, was realistisch erzielbar ist — bevor Sie einen Preis nennen.
  • Erbschaft & ErbengemeinschaftEine neutrale Wertermittlung schafft die Grundlage für eine faire Aufteilung und verhindert Streit unter den Erben.
  • Scheidung & ZugewinnausgleichBeide Seiten brauchen eine Zahl, die niemand als parteiisch angreifen kann.
  • Erbschaft- und SchenkungsteuerDas Finanzamt setzt den Wert zunächst im typisierten Verfahren an — er liegt häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert. Nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachweisen.
  • Schenkung & vorweggenommene ErbfolgeGrundlage für die steuerliche Bemessung bei der Übertragung zu Lebzeiten.
  • Nießbrauch & WohnrechtBelastete Immobilien erfordern eine gesonderte Bewertung des Rechts und seines Werteinflusses.
  • GerichtsverfahrenIm Verfahren dient das Gutachten als fundierter, begründeter Parteivortrag und ist eine belastbare Grundlage für die Auseinandersetzung.
  • ZwangsversteigerungDer Verkehrswert bildet die Basis für das Mindestgebot im Versteigerungstermin.
  • Finanzierung & BeleihungBanken benötigen den Beleihungswert als Grundlage für die Kreditentscheidung.
  • VermögensübersichtFür Bilanzen, Vermögensaufstellungen und die persönliche Nachlassplanung.

Wichtiger Hinweis

Die Ausführungen zu steuerlichen Anlässen erläutern das Prinzip und sind keine Steuerberatung. Wie sich ein Gutachten in Ihrem konkreten Fall auswirkt, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation und der Würdigung durch Ihr Finanzamt ab. Wir arbeiten deshalb eng mit Ihrem Steuerberater zusammen — die steuerliche Beratung selbst bleibt dessen Aufgabe.

Der Ablauf

Vom Anruf
zum Gutachten.

01

Anfrage & Zweckklärung

Wir klären im Gespräch, wofür Sie das Gutachten benötigen — denn der Verwendungszweck bestimmt Art und Umfang. Für das Finanzamt gelten andere Anforderungen als für Ihre eigene Orientierung. Sie erhalten anschließend ein transparentes Festangebot.

Ersteinschätzung kostenlos

02

Ortstermin & Objektaufnahme

Wir besichtigen die Immobilie persönlich, dokumentieren den baulichen Zustand, erfassen Ausstattung, Modernisierungsgrad und alle wertrelevanten Besonderheiten — und sichten die vorliegenden Unterlagen direkt vor Ort.

03

Unterlagen & Marktdatenrecherche

Wir werten Grundbuch, Baupläne und Flächenberechnungen aus und recherchieren die regionalen Marktdaten: Bodenrichtwerte, Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses sowie Liegenschaftszinssätze.

04

Wertermittlung & Gutachten

Wir wenden das passende Verfahren an, plausibilisieren das Ergebnis und dokumentieren jeden Ansatz nachvollziehbar. Sie erhalten das Gutachten schriftlich — inklusive Fotodokumentation, Grundrissen, Beschreibung des Objektzustands und begründetem Wertansatz.

In der Regel 2 – 3 Wochen

05

Besprechung & Verwendung

Wir gehen das Gutachten mit Ihnen durch und erklären die Herleitung. Auf Wunsch vertreten wir die Bewertung gegenüber Finanzamt, Bank, Gericht oder den übrigen Miterben — und arbeiten dabei mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammen.

Zwei Menschen im Gespräch an einem Tisch bei Tageslicht
Zweck klärenWofür das Gutachten gebraucht wird, entscheidet über Art und Umfang — und über den Preis.
Schreibtisch mit Brille, Grundriss, Maßband und einem Glas Wasser
Ortstermin & UnterlagenZustand, Ausstattung und Modernisierungsgrad werden vor Ort erfasst, nicht geschätzt.
Ein Grundriss auf einem Holztisch, daneben ein Stift und ein Maßband
Herleitung schriftlichJeder Ansatz begründet, mit Fotodokumentation, Grundrissen und Zustandsbeschreibung.

Qualifikation

Worauf unsere
Gutachten fußen.

Zertifiziert

DIAZert (LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024

Unser Geschäftsführer Denis Erdmann ist als Immobiliengutachter nach der internationalen Norm für Personenzertifizierung zertifiziert — nicht das Unternehmen. Die Zertifizierung wird regelmäßig überprüft.

Diplom

Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Diplom-Sachverständiger der Deutschen Immobilien-Akademie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken — die fachliche Grundlage für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Erfahrung

Hintergrund im Bankwesen

Denis Erdmann bringt Erfahrung aus dem Bankwesen mit. Das prägt den Blick auf Beleihungswerte, Finanzierbarkeit und die Frage, welche Zahlen einer Prüfung tatsächlich standhalten.

über 200

erstellte Verkehrswertgutachten

über 100

Restnutzungsdauergutachten

Dozent

an der IHK-Akademie Ostbayern

Wer hinter den Gutachten steht, lesen Sie unter Über uns.

Kosten

Was ein Gutachten
kostet.

Transparent und vorab

Die unverbindliche Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir sehen uns Ihre Immobilie an und sagen Ihnen, in welchem Rahmen sich der Wert bewegt — ohne Verpflichtung.

Die genannten Beträge sind Einstiegspreise. Der endgültige Preis richtet sich nach Objektart, Umfang und Verwendungszweck und wird Ihnen vor der Beauftragung als Festangebot mitgeteilt — keine Überraschungen auf der Rechnung.

Fragen & Antworten

Zur Bewertung.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Eine unverbindliche Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Eine Wertermittlung oder ein Kurzgutachten beginnt bei 1.130,50 € brutto (950 € netto), ein Verkehrswertgutachten bei 2.618,00 € brutto (2.200 € netto) für eine Eigentumswohnung und bei 2.975,00 € brutto (2.500 € netto) für ein Haus. Der endgültige Preis richtet sich nach Objektart, Umfang und Verwendungszweck und wird vorab als Festangebot mitgeteilt.

Welche Bewertungsverfahren gibt es?

Es gibt drei anerkannte Verfahren: das Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit guter Vergleichsdatenlage, das Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern sowie das Sachwertverfahren bei eigengenutzten Objekten ohne ausreichende Vergleichsdaten. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von Objektart und Datenlage ab — häufig werden zwei Verfahren gerechnet und gegeneinander plausibilisiert.

Was ist der Unterschied zwischen Wertermittlung und Verkehrswertgutachten?

Eine Wertermittlung oder ein Kurzgutachten dient Ihrer eigenen Orientierung, etwa vor einem geplanten Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist deutlich umfangreicher, vollständig dokumentiert und in jedem Ansatz begründet — es ist gerichtsverwertbar und kann Banken als Grundlage dienen. Den Beleihungswert selbst ermitteln wir gesondert nach BelWertV.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Ein Gutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ob es im Einzelfall anerkannt wird, hängt unter anderem von der Akkreditierung der Zertifizierungsstelle ab — diese Frage klären wir mit Ihnen vor der Beauftragung. Unser Geschäftsführer Denis Erdmann ist als Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert; jeder Ansatz im Gutachten ist begründet und nachvollziehbar hergeleitet.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Nach dem Ortstermin und sobald alle Unterlagen vorliegen, benötigen wir für ein vollständiges Verkehrswertgutachten in der Regel zwei bis drei Wochen. Eine erste mündliche Einschätzung können wir Ihnen häufig schon beim Ortstermin geben.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bewertung?

Grundbuchauszug, Flurkarte und Lageplan, Baupläne und Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge und eine Aufstellung der Mieteinnahmen hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch für Sie.

Vor Ort

Bewertung in
Ihrer Region.

Für fünf Städte gibt es eine eigene Seite mit den örtlichen Bodenrichtwerten, dem zuständigen Gutachterausschuss und den Besonderheiten des Marktes vor Ort. Die übrigen Orte fahren wir genauso an.

Kontakt

Gewissheit über
Ihren Wert.

Unverbindliche Ersteinschätzung — kostenlos und diskret.

Anfrage

Gutachten
anfragen.

Sechs Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung und einem Festangebot — kostenlos und unverbindlich.

Zum Nachlesen

Hintergrund
zur Bewertung.

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