Beim Direktankauf sind wir Käufer und Bewerter zugleich. Das ist der Punkt, an dem Sie zu Recht misstrauisch werden — und deshalb legen wir hier offen, worauf unsere Zahl beruht.
Immobilienmakler ist in Deutschland keine geschützte Ausbildung. Die Erlaubnis nach § 34c GewO regelt die Vermittlung, nicht die Wertermittlung. Ein Ankaufsangebot muss niemand begründen. Unseres beruht auf einer gutachterlichen Wertermittlung nach denselben anerkannten Verfahren, die wir auch für Banken und Gerichte anwenden — erstellt von einem Diplom-Sachverständigen (DIA), der als Immobiliengutachter DIAZert (LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist.
Sie bekommen deshalb nicht nur unser Angebot, sondern auch die Rechnung dahinter — und daneben, was eine reguläre Vermarktung realistisch bringen würde. Wenn dieser Weg für Sie besser ist, sagen wir Ihnen das.