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Erbschaft · 7. August 2026

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Scheidung: Was zählt

Erbschaft und Scheidung stellen unterschiedliche Anforderungen an eine Immobilienbewertung — vom Stichtag bis zur Gerichtsfestigkeit. Ein Überblick, worauf es ankommt.

Erbschaft und Scheidung sind rechtlich zwei völlig verschiedene Anlässe — aber in beiden Fällen entscheidet der Wert der Immobilie über die nächsten Schritte. Was sich unterscheidet und was gleich bleibt.

Der Stichtag macht den Unterschied

Bei einer Erbschaft zählt der Wert am Todestag des Erblassers — das ist gesetzlich klar geregelt. Bei einer Scheidung kommt es auf die Vereinbarung der Beteiligten oder das familiengerichtliche Verfahren an, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist. Ein Gutachten muss also immer exakt auf den richtigen Stichtag datiert sein.

Warum Neutralität in beiden Fällen entscheidet

Ob unter Miterben oder zwischen ehemaligen Ehepartnern: Sobald mehrere Parteien ein wirtschaftliches Interesse an einem hohen oder niedrigen Wert haben, wird jede Zahl kritisch geprüft. Ein unabhängiges Gutachten, das methodisch nachvollziehbar ist, verhindert genau diesen Streit.

Gerichtsfestigkeit

Landet eine Auseinandersetzung vor Gericht, muss das Gutachten den formalen Anforderungen standhalten — nachvollziehbare Wertermittlungsverfahren nach § 194 BauGB, dokumentierte Grundlagen, keine pauschale Schätzung aus dem Internet.

Was Sie konkret tun sollten

Klären Sie zuerst mit Anwalt oder Notar, welcher Stichtag in Ihrem Fall relevant ist. Beauftragen Sie danach ein Gutachten, das exakt auf diesen Stichtag abgestellt ist — ein aktueller Wert hilft bei einem zurückliegenden Stichtag nicht weiter. Erste Schritte nach einem Erbfall haben wir zusätzlich in Immobilie geerbt zusammengefasst.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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