Maklerprovision in Bayern – Diese Regelungen gelten
Wenn Sie eine Immobilie in Bayern verkaufen oder kaufen möchten, spielt die Frage nach der Maklerprovision eine zentrale Rolle. Die Regelungen zur Maklerprovision sind in Deutschland nicht bundeseinheitlich, sondern können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Insbesondere in Bayern gibt es spezifische Vorschriften und Gepflogenheiten, die Sie kennen sollten, um Ihre Immobiliengeschäfte optimal zu planen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer in Bayern die Maklerprovision zahlt, wie hoch die Kosten sind und welche weiteren Nebenkosten auf Sie zukommen können.
Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?
Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2020 gilt in Bayern – wie in vielen anderen Bundesländern – eine wichtige Vorschrift: Die Partei, die den Makler beauftragt hat, muss mindestens 50 % der Maklerprovision tragen. Üblicherweise wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt, also jeweils 50 %. Es ist jedoch auch möglich, dass die beauftragende Partei einen höheren Anteil übernimmt, sofern dies vertraglich vereinbart wird.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie als Käufer einen Makler beauftragen, zahlen Sie mindestens die Hälfte der Provision. Wenn der Verkäufer den Makler engagiert hat, trägt er mindestens 50 %. Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz und Fairness bei der Kostenteilung.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
Die übliche Maklerprovision in Bayern beträgt insgesamt 7,14 % des Kaufpreises, aufgeteilt in jeweils 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Diese Provision ist branchenüblich und entspricht dem Niveau in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen oder Hamburg. Die Provision berechnet sich auf den Kaufpreis der Immobilie und ist bei Vertragsabschluss fällig.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Maklerprovision nicht gesetzlich festgeschrieben ist, sondern auf Vereinbarungen zwischen den Parteien basiert. Dennoch hat sich die 50/50-Aufteilung als Standard etabliert.
Weitere Nebenkosten beim Immobilienkauf
Neben der Maklerprovision sollten Sie als Käufer oder Verkäufer auch weitere Nebenkosten berücksichtigen, die bei einem Immobiliengeschäft anfallen:
- Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer ist eine der bedeutendsten Nebenkosten beim Immobilienkauf. In Bayern liegt der Steuersatz aktuell bei 3,5 % des Kaufpreises. Diese Steuer wird vom Käufer getragen und ist in der Regel vor der Eintragung ins Grundbuch fällig. Das bedeutet, dass Sie als Käufer die Grunderwerbsteuer meist bereits vor Abschluss des Eigentumsübergangs zahlen müssen. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung dafür, dass die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden kann. Planen Sie diese Kosten daher frühzeitig in Ihre Finanzierung ein, um Verzögerungen zu vermeiden. - Grundbuchkosten
Die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch ist ein essenzieller Schritt beim Immobilienkauf. Die Kosten hierfür liegen in Bayern meist zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises. Diese Gebühren decken die administrative Bearbeitung durch das Grundbuchamt ab und sind ebenfalls vom Käufer zu tragen. Die Grundbucheintragung sichert Ihnen als neuen Eigentümer rechtlich ab und ist Voraussetzung für die vollständige Übertragung des Eigentums. - Notarkosten
Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor sind die Notarkosten. Der Notar übernimmt die Beurkundung des Kaufvertrags, sorgt für die rechtssichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts und kümmert sich um die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Die Notarkosten in Bayern liegen in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises. Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und fallen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer an. Die Beauftragung eines Notars gewährleistet, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und schützt Sie vor späteren Problemen oder Unklarheiten.
Diese Nebenkosten sollten Sie bei Ihrer Kalkulation unbedingt einplanen, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben.
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