Maklerprovision in Bayern – Diese Regelungen gelten

Sie möchten eine Immobilie in Straubing verkaufen oder kaufen und fragen sich, welche Regelungen zur Maklerprovision in Bayern gelten? In diesem Artikel klären wir umfassend, wer in Bayern die Maklerprovision zahlt und ob es regionale Besonderheiten gibt, die Sie beachten müssen.

Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bundesland zu Bundesland variieren können, ist es besonders wichtig, die spezifischen Vorschriften und Praxislösungen für Bayern zu kennen. Welche Auswirkungen haben diese Regelungen auf Käufer und Verkäufer, und wie wirkt sich das auf den Immobilienverkauf und den Kauf aus? Bleiben Sie dran, um alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zu erfahren.

Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?

Seit dem Jahr 2020 gibt es eine wichtige gesetzliche Neuregelung zur Aufteilung der Maklerprovision, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betrifft. Die neue Regelung schreibt vor, dass bei Abschluss eines Immobilienkaufvertrags die Partei, die den Makler ursprünglich beauftragt hat, mindestens 50 % der Provision tragen muss.

Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Aufteilung immer exakt 50 % betragen muss. Es ist zwar gängige Praxis, dass die Provision gleichmäßig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird, aber theoretisch ist es auch möglich, dass die beauftragende Partei einen höheren Anteil der Kosten übernimmt.

Höhe der Maklerprovision in Bayern

Die Maklerprovision ist bei Immobiliengeschäften ein entscheidender Kostenfaktor, der sowohl Käufer als auch Verkäufer betrifft. In Bayern beträgt die übliche Maklerprovision 3,57 % des Kaufpreises für den Käufer und 3,57 % für den Verkäufer, was insgesamt eine Gesamtprovision von 7,14 % des Kaufpreises ergibt.

Vergleicht man diese Regelung mit der Situation in anderen deutschen Bundesländern, zeigt sich, dass Bayern hier keine außergewöhnliche Position einnimmt. In vielen anderen Regionen Deutschlands wird die Maklerprovision ähnlich gehandhabt. So beträgt die Gesamtprovision auch in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg in der Regel 7,14 %, aufgeteilt zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer.

Diese weiteren Nebenkosten sollten Verkäufer und Käufer beachten

Beim Immobiliengeschäft in Straubing sollten Käufer nicht nur die Maklerprovision in Bayern, sondern auch eine Reihe weiterer Nebenkosten berücksichtigen:

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienkauf. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und liegt in Bayern derzeit bei 3,5 % des Kaufpreises. Diese Steuer ist sofort fällig und muss in der Regel vor der Eintragung ins Grundbuch vom Käufer bezahlt werden.

Grundbuchkosten

Die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch ist ein weiterer unverzichtbarer Schritt beim Immobilienkauf. Die Grundbuchkosten belaufen sich auf etwa 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises.

Notarkosten

Notarkosten fallen sowohl für den Kaufvertrag als auch für die notarielle Beglaubigung weiterer Dokumente an. Der Notar übernimmt die Aufgabe, den Immobilienkaufvertrag zu beurkunden und die Eigentumsübertragung abzuwickeln. Die Kosten für die notarielle Beurkundung belaufen sich meist auf etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.

Bei Erdmann Immobilien werden Sie bei Ihrem Immobilienvorhaben in Straubing transparent beraten

Bei Erdmann Immobilien legen wir großen Wert auf Transparenz und informieren Sie umfassend über alle anfallenden Kosten, die mit dem Immobilienkauf oder -verkauf verbunden sind. Unser Team in Straubing steht Ihnen mit hoher Fachkompetenz und regionaler Expertise zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie über jeden Schritt und jede finanzielle Verpflichtung im Bilde sind.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen zur Maklerprovision in Bayern haben – unser erfahrenes Team steht Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung.