Was tun, wenn die Immobilie in der Scheidung noch nicht abgezahlt ist?
Eine Scheidung bringt viele Herausforderungen mit sich – insbesondere, wenn eine gemeinsam genutzte Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist. Oft stehen Eigentümer vor der Frage, wie sie mit laufenden Kreditverpflichtungen, Eigentumsverhältnissen und der Zukunft des Hauses oder der Wohnung umgehen sollen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie zu einer fairen und tragfähigen Lösung gelangen.
Gemeinsame Immobilie und laufender Kredit – die Ausgangslage
Wurde die Immobilie während der Ehe gemeinsam finanziert, haften beide Partner in der Regel gesamtschuldnerisch für den Kredit. Das bedeutet, dass die Bank die Rückzahlung von beiden Parteien verlangen kann – unabhängig davon, wer im Haus wohnt oder die Raten überweist. Eine Scheidung ändert zunächst nichts an den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank.
Transparenz schafft Vertrauen
Ein gutes Exposé enthält nicht nur die wichtigsten Eckdaten wie Größe, Lage, Baujahr und Ausstattung, sondern auch Erläuterungen zu Besonderheiten, Modernisierungen oder energetischen Vorteilen. Grundrisse, Lagepläne und Informationen zur Umgebung bieten zusätzliche Orientierung. Diese Transparenz gibt potenziellen Käufern Sicherheit und schafft eine solide Vertrauensbasis, was ein entscheidender Faktor für die Kaufentscheidung ist.
Option 1: Verkauf der Immobilie
Eine häufig gewählte Lösung ist der Verkauf der Immobilie. Der Verkaufserlös wird verwendet, um das Darlehen abzulösen. Eventuelle Überschüsse werden zwischen den Parteien aufgeteilt. Ist der Verkaufserlös niedriger als die Restschuld, müssen beide Parteien für den verbleibenden Betrag aufkommen. Um einen realistischen Marktwert zu ermitteln und eine optimale Vermarktung sicherzustellen, empfiehlt sich vor dem Verkauf eine professionelle Immobilienbewertung.
Option 2: Übernahme durch eine Partei
Eine Partei kann die Immobilie übernehmen und die andere auszahlen. Voraussetzung ist, dass die Bank der Vertragsänderung zustimmt und die übernehmende Person finanziell in der Lage ist, den Kredit allein weiterzuführen. Oft ist auch eine neue Bonitätsprüfung erforderlich. Auch hierbei ist eine objektive Wertermittlung wichtig, um einen fairen Ausgleich zu schaffen.
Option 3: Vermietung der Immobilie
Wenn weder ein Verkauf noch eine Übernahme gewünscht ist, kann die Immobilie vermietet werden. Die Mieteinnahmen fließen in die Kreditrückzahlung. Diese Lösung setzt eine gute Zusammenarbeit der ehemaligen Partner voraus und sollte vertraglich klar geregelt werden.
Wichtige Aspekte bei der Entscheidungsfindung
- Prüfen Sie gemeinsam mit der Bank, welche Optionen möglich sind.
- Lassen Sie den Immobilienwert professionell ermitteln, um faire Entscheidungen zu treffen.
- Klären Sie vertragliche Details schriftlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Ziehen Sie bei Bedarf rechtliche und fachliche Beratung hinzu.
Sie benötigen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung?
Das Immobilien- und Sachverständigenbüro Erdmann steht Ihnen mit Erfahrung, Fachkompetenz und regionaler Marktkenntnis in dieser herausfordernden Phase zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Wertermittlung, beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen, die für Ihre individuelle Situation beste Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir sind für Sie da!