Eine Scheidung löst die Ehe, nicht den Kreditvertrag. Solange beide Namen auf dem Darlehen stehen, haften beide Ex-Partner gegenüber der Bank weiter — unabhängig davon, wer auszieht.
Die Bank kennt keine Scheidung
Nach § 421 BGB haften Personen, die gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Die Bank kann sich bei Zahlungsausfall an jeden von beiden wenden — ein Scheidungsurteil ändert daran nichts, solange keine Entlassung aus der Mithaftung mit der Bank vereinbart wurde.
Option 1: Verkauf und Ablöse des Darlehens
Der Verkauf ist der klarste Weg: Der Erlös löst das Restdarlehen ab, ein möglicher Überschuss wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das setzt eine realistische Wertermittlung voraus — sonst bleibt am Ende eine Restschuld offen.
Option 2: Übernahme durch einen Partner
Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und das Darlehen allein und zahlt den anderen anteilig aus. Voraussetzung ist, dass die Bank der alleinigen Bonität zustimmt und den anderen Partner aus der Mithaftung entlässt — ohne diese Entlassung bleibt das Risiko für beide bestehen.
Option 3: Gemeinsam halten und vermieten
Wenn keine Einigung möglich ist oder der Markt gerade ungünstig steht, kann die Immobilie vorübergehend gemeinsam gehalten und vermietet werden. Das ist selten die dauerhafte Lösung, aber manchmal die praktikabelste Zwischenlösung.
In jedem Fall zuerst: der Wert
Egal welchen Weg Sie wählen — ohne eine belastbare, unabhängige Wertermittlung verhandeln Sie im Blindflug. Wir stellen sie Ihnen zur Verfügung, bevor Emotionen die Zahlen verzerren.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.