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Immobilientipps · 10. August 2026

Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Bayern

Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision — wer zahlt was beim Verkauf in Bayern, und wie hoch die Beträge üblicherweise sind.

Sie haben einen Verkaufspreis vor Augen — aber was am Ende netto bei Ihnen ankommt, hängt von Nebenkosten ab, die viele Verkäufer erst beim Notartermin zum ersten Mal sehen.

Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?

Seit 2020 gilt bundesweit: Die Partei, die den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision tragen. In der Praxis wird die Provision in Bayern deshalb meist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Wie hoch die Provision im Einzelfall ausfällt, ist frei verhandelbar — nur die hälftige Teilung selbst ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie hoch ist die übliche Provision?

In Bayern hat sich eine Gesamtprovision von 7,14 % des Kaufpreises als marktüblich etabliert, aufgeteilt in je 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Das ist eine regionale Marktangabe, kein gesetzlich festgelegter Satz — die tatsächliche Höhe bleibt Verhandlungssache zwischen den Parteien.

Welche weiteren Nebenkosten fallen beim Verkauf an?

Der Käufer trägt in der Regel die Notarkosten, die Grundbuchgebühren und die Grunderwerbsteuer. Für den Verkäufer kann es teuer werden, wenn ein bereits beauftragter Kaufvertragsentwurf am Ende nicht zum Abschluss kommt — dann können die Notarkosten dafür beim Verkäufer hängen bleiben. Wer diese Nebenkosten im Vorfeld kennt, kalkuliert seinen Nettoerlös realistischer.

Warum das für Ihre Preisvorstellung wichtig ist

Nebenkosten mindern nicht direkt den Verkaufspreis, aber sie beeinflussen, was am Ende bei Ihnen ankommt — und damit auch, welchen Mindestpreis Sie überhaupt akzeptieren sollten. Wer diese Rechnung von Anfang an einplant, verhandelt selbstbewusster.

So rechnen Sie Ihren Nettoerlös Schritt für Schritt aus

Beginnen Sie mit dem erwarteten Verkaufspreis, ermittelt durch eine fachliche Bewertung, nicht durch eine Schätzung. Ziehen Sie davon Ihren Provisionsanteil ab, üblicherweise die Hälfte der marktüblichen Gesamtprovision. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine noch nicht getilgte Grundschuld absteht — die Bank verlangt für die Löschung oft eine eigene Gebühr, und bei vorzeitiger Ablösung eines laufenden Kredits kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Erst nach Abzug all dieser Posten kennen Sie Ihren tatsächlichen Nettoerlös. Wer diesen Betrag nicht kennt, kann während der Verhandlung nicht seriös einschätzen, ab welchem Preis sich ein Nachgeben noch lohnt.

Der häufigste Irrtum bei den Nebenkosten

Viele Verkäufer gehen davon aus, Nebenkosten seien allein Sache des Käufers, weil dieser ja Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zahlt. Übersehen wird dabei oft die eigene Provisionshälfte sowie mögliche Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden oder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei laufender Finanzierung. Diese Posten können mehrere Tausend Euro ausmachen und sollten in die Preisverhandlung von Anfang an eingerechnet werden, nicht erst am Notartermin überraschen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Verkäufer plant, den vollen Verkaufserlös für den Kauf einer neuen Wohnung zu verwenden. Erst kurz vor dem Notartermin fällt auf, dass eine bestehende Finanzierung vorzeitig abgelöst werden muss und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Mit einer frühzeitigen Nebenkostenrechnung wäre dieser Betrag von Anfang an eingeplant gewesen, statt die Anschlussfinanzierung kurzfristig zu gefährden.

Was Käufer an Nebenkosten einplanen sollten

Auch wenn dieser Beitrag sich vor allem an Verkäufer richtet: Wer eine Immobilie in Bayern kauft, sollte zusätzlich zum Kaufpreis mit Grunderwerbsteuer von rund 3,5 %, Notarkosten von etwa 1,5 bis 2 % sowie Grundbuchgebühren von 0,5 bis 1 % rechnen. Hinzu kommt der eigene Anteil an der Maklerprovision, sofern eine Maklerleistung in Anspruch genommen wird. In Summe machen diese Nebenkosten schnell einen zweistelligen Prozentsatz des Kaufpreises aus — wer das bei der Finanzierungsplanung übersieht, gerät bei der Bank in Erklärungsnot.

Wie eine unabhängige Bewertung die Nebenkostenrechnung absichert

Da sich die Grunderwerbsteuer und meist auch die Provision am Kaufpreis bemessen, wirkt sich jede Preiskorrektur unmittelbar auf die Nebenkosten aus. Ein realistischer, fachlich ermittelter Preis verhindert damit nicht nur eine falsche Werteinschätzung, sondern auch eine falsche Nebenkostenkalkulation auf beiden Seiten des Geschäfts.

Warum sich ein Blick auf die Grunderwerbsteuer für Käufer lohnt

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, und muss meist innerhalb weniger Wochen an das Finanzamt gezahlt werden — erst nach dieser Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die keine Eintragung im Grundbuch erfolgt. Wer diesen zeitlichen Ablauf nicht kennt, plant seine Liquidität falsch: Das Geld für die Steuer muss zusätzlich zum Eigenkapital für den Kaufpreis selbst bereitstehen, und zwar zu einem frühen Zeitpunkt im Prozess, nicht erst am Ende.

Welche Rolle die Wertermittlung bei der Provisionsberechnung spielt

Da sich sowohl die Grunderwerbsteuer als auch die Maklerprovision am tatsächlichen Kaufpreis bemessen, wirkt sich jede Preisungenauigkeit doppelt aus — einmal auf den erzielten Erlös, einmal auf die davon abzuziehenden Nebenkosten. Wer seinen Verkaufspreis nur schätzt, statt ihn fachlich ermitteln zu lassen, kalkuliert also nicht nur den Erlös, sondern auch die eigenen Nebenkosten auf unsicherer Grundlage. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Sachverständigen liefert die Zahl, auf der beide Rechnungen — Erlös und Nebenkosten — verlässlich aufbauen können. Gerade bei höherpreisigen Immobilien macht sich eine Abweichung von wenigen Prozentpunkten beim Preis am Ende in mehreren Tausend Euro Unterschied bei der Provision und der Grunderwerbsteuer bemerkbar.

Der erste Schritt

Lassen Sie sich vor dem Verkauf eine vollständige Übersicht geben — inklusive realistischer Wertermittlung, damit Sie Erlös und Nebenkosten von Anfang an gemeinsam durchrechnen können, statt am Ende vom Notartermin überrascht zu werden. Mehr unter Immobilienverkauf.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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