Das sind die Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Bayern
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es viele Aspekte zu beachten, die von den Verkäufern manchmal übersehen oder unterschätzt werden. Ein besonders wichtiger, aber oft vernachlässigter Punkt sind die beim Verkauf anfallenden Nebenkosten. Diese Nebenkosten können sich erheblich auf den endgültigen Verkaufserlös auswirken und sollten daher im Vorfeld genau kalkuliert werden.
In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Nebenkosten geben, die beim Verkauf einer Immobilie in Bayern anfallen können.
1. Die Maklerprovision
Seit 2020 gilt die gesetzliche Regelung, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, mindestens 50 % der Provision tragen muss. Dies führt in der Praxis häufig zu einer hälftigen Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer, kann aber flexibel gestaltet werden.
In Bayern beträgt die übliche Maklerprovision insgesamt 7,14 %, so dass für den Verkäufer der Immobilie Provisionskosten in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises anfallen. Diese Regelung entspricht auch dem Durchschnitt in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg, wo die Provision ebenfalls häufig hälftig geteilt wird.
2. Kosten für den Energieausweis
Ein Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die energetische Qualität eines Gebäudes objektiv bewerten und vergleichen zu können.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger und einfacher zu erstellen. Je nach Anbieter und Größe des Gebäudes liegen die Kosten zwischen 100 und 150 Euro.
Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen berücksichtigt den energetischen Zustand des Gebäudes anhand technischer Daten wie Baujahr, Dämmung und Heizungsanlage und bietet eine detailliertere Analyse. Er erfordert eine eingehende Begutachtung durch einen Energieberater und ist daher teurer, in der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Welchen Sie benötigen, hängt von der Art und dem Zustand Ihrer Immobilie ab.
3. Spekulationssteuer
Ein weiterer möglicher Kostenfaktor für Immobilienverkäufer ist die Spekulationssteuer. Diese Steuer wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die die Zahlung der Spekulationssteuer verhindern können: Wurde die Immobilie in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf und im Jahr des Verkaufs vom Eigentümer oder einem nahen Angehörigen (wie Ehepartner oder Kinder) vollständig selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer. Wer seine Immobilie also rechtzeitig und durchgehend selbst nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
Nebenkosten für den Käufer
Der Käufer Ihrer Immobilie muss auch mit einigen Nebenkosten rechnen. Dazu gehören die Notarkosten, die Grundbuchgebühren und die Grunderwerbsteuer.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass der Verkäufer die Notarkosten zu tragen hat, wenn der Notar im Auftrag des Verkäufers einen Kaufvertrag vorbereitet hat, das Geschäft aber letztendlich nicht zustande kommt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine Partei unerwartet vom Kaufvertrag zurücktritt.
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