Haus geerbt: Wie hoch sind die Freibeträge bei Verwandtschaftsgraden?
Das Erbe eines Hauses kann eine bedeutende finanzielle Chance sein, aber auch Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere wenn es um die Erbschaftsteuer geht. Ein wichtiger Aspekt, den Sie dabei beachten sollten, sind die Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Freibeträge für die jeweiligen Verwandtschaftsgrade gelten und wie Sie von ihnen profitieren können.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner:Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren vom höchsten Freibetrag. Das bedeutet, dass die ersten 500.000 Euro des Erbes steuerfrei sind.
Kinder (und Stiefkinder):Wenn Sie Kinder haben, können Sie bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Dieser Freibetrag gilt ebenfalls für Stiefkinder.
Enkel:Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, was in vielen Fällen eine erhebliche Erleichterung darstellen kann.
Eltern und Großeltern:Für Eltern und Großeltern gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Dies ist besonders relevant, wenn Sie erben, wenn Ihre Eltern verstorben sind und das Haus über Generationen weitergegeben wird.
Sonstige Verwandte (Geschwister, Tanten, Onkel usw.):Für Geschwister, Tanten, Onkel und andere Verwandte gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Hier ist es wichtig zu beachten, dass die Erbschaft schnell steuerpflichtig werden kann.
Freunde und Nicht-Verwandte:Angehörige, die nicht verwandt sind, haben ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Strategien zur Nutzung der Freibeträge
Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie folgende Strategien in Betracht ziehen:
- Ehepartner und Kinder einbeziehen: Überlegen Sie, ob Sie das Erbe gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern antreten. Auf diese Weise können die Freibeträge kumuliert werden.
- Geschenke zu Lebzeiten: Unter Umständen kann es vorteilhaft sein, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu verschenken. Somit können Sie innerhalb der Freibeträge, die für Schenkungen gelten, steuerfrei Vermögen übertragen.
- Gutachten für den Verkehrswert: Lassen Sie ein Verkehrswertgutachten erstellen, um den Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Dies hilft Ihnen, den Wert des Erbes und der ggf. zu zahlenden Erbschaftsteuer optimal einzuschätzen.
Lassen Sie sich individuell beraten
Die Entscheidung, ob Sie die geerbte Immobilie behalten oder verkaufen möchten, ist unumkehrbar. Um die optimale Lösung aus emotionaler, finanzieller und steuerlicher Perspektive zu finden, ist eine umfassende Beratung durch einen Experten empfehlenswert.
Wir von Erdmann Immobilien beraten Erben aus Straubing und der Umgebung umfassend zu Themen rund um die Immobilienerbschaft und erstellen professionelle Immobilienbewertungen sowie Gutachten für das geerbte Haus. Mit unserer fundierten Analyse und Bewertung erhalten Sie eine objektive Grundlage für Ihre Überlegungen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren!