Zum Inhalt springen
WhatsApp

Immobilientipps · 10. August 2026

Immobilie schenken oder vererben? Der Unterschied in der Praxis

Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung im Todesfall — beides hat Folgen für Steuer und Nutzungsrecht. Ein Überblick, allgemein und ohne Rechtsberatung.

Sie überlegen, Ihr Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder weiterzugeben, statt es zu vererben. Die Frage stellt sich häufiger, als man denkt — und die Antwort hängt stark vom Einzelfall ab.

Was ist der steuerliche Unterschied zwischen Schenkung und Vererbung?

Der zentrale Unterschied: Die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen erneuern sich alle zehn Jahre. Wer sein Vermögen frühzeitig und gestaffelt überträgt, kann dadurch über mehrere Schenkungen hinweg größere Werte steuerlich günstiger weitergeben, als es eine einmalige Vererbung erlauben würde. Das gilt besonders für Übertragungen an Ehepartner und Kinder. Wie hoch die Freibeträge konkret sind und wie sie sich in Ihrem Fall auswirken, ist eine Frage für den Steuerberater — dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Wie behalte ich Nutzungsrechte nach einer Schenkung?

Ein verbreiteter Vorbehalt: Wer sein Haus verschenkt, muss nicht sofort ausziehen oder auf Einnahmen verzichten. Ein Wohnrecht sichert das Recht, weiter im Haus zu leben. Ein Nießbrauch geht weiter — er erlaubt zusätzlich, das Haus zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und mindern zugleich den steuerlich relevanten Wert der Schenkung.

Wie oft erneuern sich Freibeträge?

Alle zehn Jahre — das ist der Kernmechanismus, der eine frühzeitige Übertragung interessant macht. Wer diese Fristen kennt und plant, kann über Jahrzehnte hinweg mehr steuerfrei übertragen, als eine einzelne Vererbung am Lebensende zulässt. Voraussetzung ist allerdings, dass genug Zeit bleibt — und dass die Übertragung sauber dokumentiert und bewertet ist.

Was beide Wege gemeinsam brauchen

Ob Schenkung oder Vererbung: Beides läuft über den Notar, braucht einen sauberen Grundbucheintrag und in der Regel eine belastbare Wertermittlung — für das Finanzamt, für Geschwister, die später nicht leer ausgehen sollen, oder für die eigene Planungssicherheit. Eine Zahl aus dem Bauchgefühl reicht dafür nicht.

So läuft eine Schenkung in der Praxis ab

Am Anfang steht die Entscheidung, was genau übertragen wird — die ganze Immobilie oder ein Miteigentumsanteil, mit oder ohne Vorbehalt eines Nutzungsrechts. Danach folgt die Wertermittlung, die für die Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt Pflicht ist. Erst dann setzt der Notar den Schenkungsvertrag auf, der die Übertragung, ein eventuelles Wohn- oder Nießbrauchrecht sowie mögliche Rückforderungsrechte regelt — etwa für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt oder die Immobilie ohne Zustimmung verkauft. Zuletzt erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert, dass das Finanzamt einen eigenen, oft höheren Wert ansetzt, weil keine unabhängige Bewertung vorliegt.

Der häufigste Irrtum: „Schenken ist immer günstiger als Vererben"

Das stimmt nur, wenn genug Zeit bleibt, die Zehn-Jahres-Fristen mehrfach zu nutzen. Wer erst kurz vor dem Lebensende schenkt, hat von diesem Vorteil kaum etwas — die Übertragung wird dann steuerlich fast wie eine Vererbung behandelt, mit demselben Freibetrag, aber ohne die zusätzliche Absicherung, die ein Testament bieten kann. Der zweite verbreitete Irrtum: Wer sich ein Wohnrecht vorbehält, glaubt oft, dieses schütze ihn vollständig vor jedem Verlust der Immobilie. Tatsächlich schützt es nur das Wohnen selbst — verkauft der Beschenkte die Immobilie an einen Dritten, bleibt das Wohnrecht zwar grundbuchlich bestehen, die Situation wird für den Berechtigten aber emotional und praktisch häufig unangenehm.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar möchte das Haus schon zu Lebzeiten an die Tochter übertragen, sich selbst aber ein Wohnrecht sichern. Ohne unabhängige Wertermittlung setzt das Finanzamt bei der Schenkungsteuererklärung einen eigenen Wert an, der über dem tatsächlichen Marktwert liegen kann — mit einem belastbaren Gutachten dagegen lässt sich der reale Wert nachweisen, und der kapitalisierte Wert des Wohnrechts mindert die steuerlich relevante Bemessungsgrundlage zusätzlich.

Wann Sie einen zertifizierten Gutachter brauchen

Sobald eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden muss — und das ist bei Immobilien praktisch immer der Fall — lohnt sich ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Sachverständigen. Es liefert eine Zahl, die das Finanzamt in aller Regel nicht ohne triftigen Grund verwirft, und schützt zugleich vor einer zu hohen behördlichen Schätzung. Bei einer rein familieninternen Absprache ohne steuerliche Meldepflicht reicht dagegen oft eine grobe Orientierung.

Was Notar und Grundbuchamt konkret prüfen

Der Notar prüft bei der Beurkundung nicht nur die reine Übertragung, sondern auch, ob eingetragene Rechte Dritter — etwa eine bestehende Grundschuld oder ein älteres Wohnrecht — mit der geplanten Schenkung vereinbar sind. Das Grundbuchamt verlangt für die Umschreibung zudem den Nachweis, dass alle Beteiligten der Übertragung tatsächlich zugestimmt haben, insbesondere wenn mehrere Personen als Eigentümer eingetragen sind. Wer diese Prüfungen unterschätzt, riskiert Verzögerungen von mehreren Wochen, weil Nachweise nachgereicht werden müssen. Eine frühzeitige, vollständige Wertermittlung mit sauberer Dokumentation beschleunigt diesen Prozess erheblich, weil sie dem Notar und dem Finanzamt von Anfang an eine belastbare Grundlage liefert, statt Rückfragen zu provozieren.

Bevor Sie sich entscheiden

Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie unabhängig ermitteln, bevor Sie mit Notar oder Steuerberater sprechen — dann verhandeln Sie mit einer Zahl, nicht mit einer Vermutung. Wir liefern Ihnen eine Immobilienbewertung, die als Grundlage für beide Wege taugt. Wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist, lesen Sie auch Haus geerbt: Wie hoch sind die Freibeträge?

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen →

Weiterlesen

Auch für Sie
interessant.