Wenn eine Immobilie Teil eines Nachlasses ist, verlangt das Finanzamt einen Wert zum Todestag des Erblassers. Ohne eigenes Gutachten setzt es diesen Wert selbst an — mit einem standardisierten, pauschalen Verfahren.
Warum der Wert überhaupt entscheidend ist
Die Erbschaftsteuer bemisst sich am Verkehrswert der geerbten Immobilie. Wird kein Gutachten vorgelegt, ermittelt das Finanzamt den Wert selbst — mit standardisierten Verfahren, die örtliche Besonderheiten und den tatsächlichen Zustand der Immobilie kaum abbilden können.
Die Öffnungsklausel im Gesetz
§ 198 Bewertungsgesetz erlaubt Erben ausdrücklich, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen — etwa durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Diese sogenannte Öffnungsklausel ist der Grund, warum sich ein eigenes Gutachten in vielen Fällen finanziell lohnt.
Was ein anerkanntes Gutachten leisten muss
Beim Finanzamt zählt es nur, wenn es methodisch sauber ist — erstellt mit Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren nach § 194 BauGB, je nach Immobilientyp. Als DIAZert-zertifizierter Gutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten, die dieser Prüfung standhalten.
Auch für die Erbengemeinschaft wichtig
Ein neutrales Gutachten ist nicht nur für das Finanzamt relevant. Es ist auch die Grundlage, auf die sich mehrere Erben bei Auszahlung oder Verkauf einigen können — ohne dass eine Partei den Wert zu hoch oder zu niedrig ansetzt. Die ersten Schritte nach einem Erbfall haben wir in Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist zusammengefasst.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.