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Erbschaft · 7. August 2026

Geerbte Immobilie: Warum ein Gutachten zuerst kommt

Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert der Immobilie am Todestag. Ein unabhängiges Gutachten schützt vor Über- und Unterbewertung — und ist nach § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis zugelassen.

Wenn eine Immobilie Teil eines Nachlasses ist, verlangt das Finanzamt einen Wert zum Todestag des Erblassers. Ohne eigenes Gutachten setzt es diesen Wert selbst an — mit einem standardisierten, pauschalen Verfahren.

Warum der Wert überhaupt entscheidend ist

Die Erbschaftsteuer bemisst sich am Verkehrswert der geerbten Immobilie. Wird kein Gutachten vorgelegt, ermittelt das Finanzamt den Wert selbst — mit standardisierten Verfahren, die örtliche Besonderheiten und den tatsächlichen Zustand der Immobilie kaum abbilden können.

Die Öffnungsklausel im Gesetz

§ 198 Bewertungsgesetz erlaubt Erben ausdrücklich, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen — etwa durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Diese sogenannte Öffnungsklausel ist der Grund, warum sich ein eigenes Gutachten in vielen Fällen finanziell lohnt.

Was ein anerkanntes Gutachten leisten muss

Beim Finanzamt zählt es nur, wenn es methodisch sauber ist — erstellt mit Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren nach § 194 BauGB, je nach Immobilientyp. Als DIAZert-zertifizierter Gutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten, die dieser Prüfung standhalten.

Auch für die Erbengemeinschaft wichtig

Ein neutrales Gutachten ist nicht nur für das Finanzamt relevant. Es ist auch die Grundlage, auf die sich mehrere Erben bei Auszahlung oder Verkauf einigen können — ohne dass eine Partei den Wert zu hoch oder zu niedrig ansetzt. Die ersten Schritte nach einem Erbfall haben wir in Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist zusammengefasst.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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